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Pflegedienst Ammersbek GmbH

Nicht nur dem Leben Jahre,

sondern den Jahren Leben geben.

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KRANKEN- UND PFLEGEVERSICHERUNG


Der Pflegedienst Ammersbek informiert Sie.


Der Pflegedienst Ammersbek hat die Zulassung mit allen Kranken- und Pflegekassen, privat und gesetzlich, abzurechnen, sodass das gesamte Budget der Kassen genutzt werden kann.


Eine Pflegefachkraft unterhält sich mit einem älteren Mann auf seinem Sofa.


Informationsangebot



Sie erreichen uns zu den Büroöffnungszeiten unter: 040 30 92 93 34

Außerhalb der Büroöffnungszeit nur bei pflegerischen Notfällen.

WER IST PFLEGEBEDÜRFTIG?


Der Begriff der Pflegebedürftigkeit ist rechtlich bestimmt:


"Pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung sind Menschen, die durch körperliche, geistige oder seelische Erkrankungen oder Behinderungen nicht in der Lage sind, die regelmäßig erforderlichen Verrichtungen des Alltags auszuführen und deshalb in erheblichem oder höherem Maße fremder Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität bedürfen.


Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate gegeben sein. Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit gehören die Versicherten einer der fünf Pflegegrade an."

HÄUSLICHE PFLEGEHILFE/ PFLEGESACHLEISTUNG


Pflegebedürftige haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als Sachleistung (häusliche Pflegehilfe).


Häusliche Pflegehilfe wird durch geeignete Pflegekräfte erbracht, die entweder von der Pflegekasse oder bei ambulanten Pflegeeinrichtungen - mit denen die Pflegekasse einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat - angestellt sind.


Für den Einsatz ambulanter Pflegedienste zahlt die Pflegekasse (Stand: 2023)

monatlich im:


Pflegegrad I      -


Pflegegrad II    724 Euro


Pflegegrad III   1363 Euro


Pflegegrad IV   1693 Euro


Pflegegrad V    2095 Euro


Der Entlastungsbetrag von 125 Euro kann von jedem Pflegebedürftigen Pflegegrad 1 bis 5 genutzt werden.

PFLEGEGELD


Für die Pflege zu Hause durch Angehörige oder ehrenamtlich tätige Personen erhalten Versicherte monatlich


Pflegegrad I     -


Pflegegrad II    316 Euro


Pflegegrad III   545 Euro


Pflegegrad IV   728 Euro


Pflegegrad V    901 Euro


Sie haben damit die Möglichkeit, die pflegerische Versorgung selbst zu organisieren.

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, müssen mindestens in den folgenden Abständen eine Beratung durch einen Pflegedienst abrufen:


Beratungseinsatz bei Pflegegrad 1 nicht vorgeschrieben

Beratungseinsatz bei Pflegegrad 2 1 x pro Halbjahr

Beratungseinsatz bei Pflegegrad 3 1 x pro Halbjahr

Beratungseinsatz bei Pflegegrad 4 1 x pro Vierteljahr

Beratungseinsatz bei Pflegegrad 5 1 x pro Vierteljahr



Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der Pflegepersonen. Die Kosten für diesen Einsatz übernimmt die Pflegekasse.


Eine Zuzahlungspflicht besteht hier nicht. (§37 III, SGB XI)

KOMBINATION VON PFLEGESACHLEISTUNG UND PFLEGEGELD


Pflegegeld- und Sachleistung können miteinander kombiniert werden.


Wird die Pflegesachleistung durch einen Pflegedienst nicht in voller Höhe in Anspruch genommen und ist neben einer professionellen Pflegekraft mindestens eine weitere Person - beispielsweise ein Familienangehöriger oder Bekannter - tätig, kann gleichzeitig ein vermindertes Pflegegeld beansprucht werden.

SOZIALAMT


Übersteigen die Kosten der Pflege die Leistungen der Pflegeversicherung, haben Sie, wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, Anspruch auf Sozialhilfe. Dieses wird vom Sozialamt geprüft. Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung. Solange keine Genehmigung des Sozialamtes vorliegt, sind Sie evtl. verpflichtet, die entstehenden Kosten zu tragen.

PRIVAT


Auch für Leistungen, die von den Versicherungen nicht abgedeckt sind, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Dazu beraten wir Sie gerne.

WIE GEHE ICH VOR, WENN ICH, EIN ANGEHÖRIGER ODER EINE BEKANNTE PERSON HILFE BENÖTIGT?


In 3 Schritten zur Pflege


  1. Antragstellung
    Den Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung stellen Sie bitte direkt und schriftlich bei der Pflegekasse Ihrer Krankenversicherung. Wir beraten Sie gerne dazu.

  2. Fragebogen
    Sie bekommen dann von Ihrer Pflegekasse einen Fragebogen zugeschickt, der Fragen bezüglich des gesundheitlichen Zustandes des Pflegebedürftigen erhält. Diesen Fragebogen müssen Sie ausgefüllt an die Kasse zurückschicken.

  3. Begutachtung
    Im Auftrag der Pflegekasse wird dann der "Medizinische Dienst" bei Ihnen zuhause den Zustand des Pflegebedürftigen begutachten, und danach ein Pflegegrad vergeben. Wir geben Ihnen gerne Unterstützung bei der Vorbereitung und Begleitung, fragen Sie uns gerne.

WOHNRAUMANPASSUNG


Wenn der Bedarf besteht, den Wohnraum barriereärmer zu gestalten, Sturzquellen zu erkennen oder Umbaumaßnahmen einzuleiten, kommen Sie gerne auf uns zu. Für jede Maßnahme erhalten Sie Zuschüsse der Kasse. Hierzu müssen Sie die Zuschüsse vor Baubeginn beantragen.


Fragen Sie gerne bei uns nach.